Teilnahmeinformationen


Juniorakademie NRW 2024

Teilnahmevoraussetzungen:

Die Akademie richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine weit überdurchschnittliche intellektuelle Befähigung sowie eine ausgeprägte Leistungsmotivation und Anstrengungsbereitschaft bereits gezeigt und unter Beweis gestellt haben. Die besondere Befähigung und Motivation muss nachgewiesen werden. Als Nachweis der besonderen Leistungsfähigkeit werden u.a. anerkannt:

Zur Bewerbung sind Schülerinnen und Schüler berechtigt, die zum Zeitpunkt der Empfehlung die Jahrgangsstufe 8 oder 9 in Nordrhein-Westfalen besuchen

Empfehlungen und weiterer Ablauf

Ende Januar werden dazu alle Gymnasien und Gesamtschulen in NRW gebeten, nach Möglichkeit eine begabte Schülerin und einen begabten Schüler für die Teilnahme zu nominieren. Im Zweifelsfall sind aber auch Mehrfachnominierungen einer Schule möglich, sofern alle Nominierten einer Schule über die gleiche Leistungsfähigkeit verfügen. Die Konzeption der Kurse ist sehr breit angelegt und es wird weniger spezielles Faktenwissen vermittelt als systematisches, strukturelles Denken gefordert und trainiert. Daher sollten nur solche Schülerinnen und Schüler empfohlen werden, die eine weit überdurchschnittliche und allgemeine intellektuelle Befähigung aufweisen, die mit einer schnellen Auffassungsgabe verbunden ist. Wichtig sind auch breitgefächerte Interessen und eine hohe Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft sowie Motivation. Ein isoliertes Spezialinteresse an nur einem Fachgebiet alleine reicht für eine Empfehlung nicht aus. Es ist solchen Jugendlichen der Vorzug zu geben, die sich ihre Leistungen nicht hart erarbeiten müssen und die sich auch außerhalb der Schule vielfältig engagieren.

Die Schulen werden gebeten ihre Nominierungen geeigneter Kandidaten bis spätestens zum 01.03.2024 über das Online-Formular unter juniorakademienrw.de (das Formular wird Mitte Februar freigeschaltet) einzusenden. Es wird darum gebeten, die Nominierung zuvor mit den Jugendlichen abzusprechen. Die Eingabe der Daten kann durch die Schülerinnen und Schüler selbst erfolgen. Mit dem Online-Formular werden zunächst nur die Daten der Bewerber erfasst. Als Beleg für die Schulempfehlung gilt das schriftliche Schulgutachten zur besonderen Leistungsfähigkeit, das auch durch die Schulleitung unterschrieben werden soll. Das Formular für die Schulempfehlung und die weiteren Bewerbungsunterlagen erhalten alle nominierten Schülerinnen und Schüler über eine automatische Antwort-Email auf die Onlineanmeldung. Sollte diese Email nicht angekommen sein, bitte ich um eine kurze Rückmeldung. Die Bewerbungsunterlagen der Jugendlichen sollen bitte unbedingt gemeinsam mit der Schulempfehlung per E-Mail an die Landesbeauftragte geschickt werden. Bewerbungsschluss ist der 22.03.2024. Damit keine Unterlagen verloren gehen, wird dringend darum gebeten, die Lehrerempfehlung gemeinsam mit den restlichen Bewerbungsunterlagen zu schicken. Für den Fall, dass ein Kurswunsch aufgrund zu starker Nachfrage nicht erfüllt werden kann, sollte auch ein Ersatzwunsch für einen Kurs angegeben werden. Anfang bis Mitte Mai erhalten die Bewerber eine Benachrichtigung über den Ausgang ihrer Bewerbung. Eigenbewerbungen von Schülerinnen und Schülern werden ebenfalls zugelassen. Wichtig ist es, dass auch diese Jugendlichen ihre Daten im Online-Anmeldeformular unter juniorakademienrw.de (das Formular wird Anfang Februar freigeschaltet) hinterlegen, damit ihnen die Bewerbungsunterlagen zugeschickt werden können. Auch diese Bewerbungen müssen einen Nachweis der besonderen Leistungsfähigkeit z.B. durch eine Lehrerempfehlung, Empfehlung eines Schulpsychologen oder durch einen vergleichbaren den Nachweis erbringen.

Auswahlkriterien

Erfahrungsgemäß bewerben sich auf die Plätze der JuniorAkademien NRW mehr Schülerinnen und Schüler als wir aufnehmen können. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren über die Platzvergabe entscheiden. Die Auswahlkommission setzt sich aus einem Team von erfahrenen Schulpsychologen zusammen, die auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen über die Platzvergabe entscheiden. Als wichtigstes Auswahlkriterium gilt zunächst die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen. Das Programm der JuniorAkademien NRW richtet sich an Jugendliche, die trotz überdurchschnittlicher Leistungen in der Schule nicht ausreichend gefordert werden. Daher werden neben der überdurchschnittlichen schulischen Leistung auch Leistungen und Engagement im außerschulischen Bereich berücksichtigt, die dokumentieren, dass die Jugendlichen sich ihre Leistungen in der Schule nicht hart erarbeiten müssen. Es empfiehlt sich daher in der Bewerbung die besondere Leistungsfähigkeit sowie außerschulisches Engagement ausführlich zu belegen (bitte nur Kopien einreichen, da die Unterlagen nicht zurückgesendet werden können). Es werden aber auch formale Kriterien, wie zum Beispiel die Besetzung der Kurse mit einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis und eine angemessene Berücksichtigung der Schulen als Auswahlkriterien herangezogen. Die Ablehnung einer Bewerbung lässt daher keinen direkten Rückschluss auf die Qualifikation der Jugendlichen zu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme!

Nachrückverfahren

Sollte nach der Zulassung bis zum Beginn der Akademie eine bereits zugelassene Bewerberin oder ein Bewerber von ihrem/seinem Platz zurücktreten, so wird dieser Platz sofort wieder durch ein Nachrückverfahren besetzt. Die Bewerber auf der Nachrückerliste werden dazu umgehend über den Nachrückerplatz benachrichtigt.

Kosten

Zum überwiegenden Teil werden die Kosten vom Land Nordrhein-Westfalen, der Hochbegabtenstiftung der Kreissparkasse Köln, dem Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds und der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind getragen. Zahlreiche weitere Partner unterstützen uns, wodurch wir die Kosten für unsere Teilnehmer möglichst niedrig halten können (Haus Overbach in Jülich, Collegium Johanneum in Ostbevern, Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, RWTH Aachen, FH Aachen u.v.a.). Von den Teilnehmern wird aber dennoch auch eine finanzielle Eigenbeteiligung erwartet, die in etwa die Kosten für Unterkunft und Verpflegung decken. Die Höhe der Eigenbeteiligung für die Teilnahme an der JuniorAkademie NRW 2024 beträgt 385 EURO. Die Fahrtkosten der Teilnehmer für die An- und Rückreise sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Kostenermäßigung und Freistipendien

Die Teilnahme an der Akademie sollte nicht von den Einkommensverhältnissen der Familien abhängen. Daher kann die Eigenleistung der Teilnehmer zum Teil oder ggfs. auch vollkommen erlassen werden, wenn die Einkommensverhältnisse der Familie eine Eigenbeteiligung nicht zulassen. Der Antrag auf Ermäßigung wird erst nach der Zulassung gestellt und hat damit auch keinen Einfluss auf die Vergabe der Akademieplätze. Die Bewerber gehen mit ihrem Teilnahmeantrag keinerlei Verpflichtungen ein.